Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01. November 2001) |
Unsere Geschäftsbedingungen und ortsüblichen
Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten des Maklerstandes im Lande
Niedersachsen. Alle Angebote sind freibleibend, Zwischenvergabe bleibt
vorbehalten. Die in unseren Angeboten gemachten Angaben basieren auf den uns vom
Eigentümer, Bauunternehmer, Bauträger usw. erteilten Informationen und
erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit.
Das von uns gemachte Angebot ist ausschließlich für den Empfänger
bestimmt. Kommt ein Vertrag, ohne uns hinzuzuziehen, zustande, so ist der Empfänger
verpflichtet, uns hiervon umgehend zu verständigen. |
Angebote und sonstige Mitteilungen dürfen
vom Empfänger nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte
weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht
in Höhe der entgangenen Provision. |
Unsere Tätigkeit ist u.a. auf den
Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Sollte durch
unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommen, so
ist an uns eine Maklerprovision zu entrichten. |
Wird aufgrund unserer Tätigkeit anstelle
der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer
Vertrag abgeschlossen, so ist hierfür ebenfalls die ortsübliche
Maklerprovision zu zahlen. Diese Maklerprovision einschließlich der
heutigen Mehrwertsteuer beträgt bei: |
1. |
Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie
Eigentumswohnungen für den Käufer vom vertraglich vereinbarten
Gesamtkaufpreis 5,8%, mit Ausnahme von Haus- und Grundbesitz in Spanien, der für
den Käufer provisionsfrei vermittelt wird. |
2. |
Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstückes
und etwa bestehenden Aufbauten vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer jeweils 5,8% |
3. |
Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des
Objektes, zahlbar vom Berechtigten 2,9% |
4. |
Bei Vermietungen und Verpachtungen von Wohnräumen
zahlbar vom Mieter/Pächter 2,9 Monatsmieten |
5. |
Bei Vermietungen und Verpachtungen von
gewerblichen Räumen bei einer Vertragsdauer bis zu fünf Jahren beträgt
die Mindestprovision unabhängig von der Laufzeit des Vertrages zahlbar vom
Mieter/Pächter 2,9 Monatsmieten. |
6. |
Bei Vermietungen und Verpachtungen von
gewerblichen Räumen bei einer Vertragsdauer über fünf Jahren,
berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die
Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der
10-Jahres-Mietsumme zahlbar vom Mieter/Pächter 4,35% | |
Die Maklerprovision ist für den Nachweis
oder die Vermittlung zum Abschluß eines Vertrages zu zahlen. Sie ist fällig
mit der Tätigung eines durch uns nachgewiesenen oder vermittelten
Vertrages. Vertragswidriges Verhalten seitens unseres Auftraggebers berechtigt
uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der
Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung
vereidigter Sachverständiger. Mit Vollkaufleuten gilt Emden als Erfüllungsort
und Gerichtsstand vereinbart. |
Unsere Geschäftsbedingungen und die ortsüblichen
Provisionssätze sind mit Annahme dieses Angebotes anerkannt. Andernfalls
darf von diesem Angebot kein Gebrauch gemacht werden. |